Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kunden der STOBAG Österreich GmbH

1. Geltung

1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (in der Folge «AGB») gelten zwischen der STOBAG Österreich GmbH (in der Folge «STOBAG») und natürlichen und juristischenPersonen (kurz Kunde) für das gegenständliche Rechtsgeschäft sowie auch für alle künftigen Geschäfte, selbst wenn im Einzelfall, insbesondere bei künftigen Ergänzungs oder Folgeaufträgen darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wurde.

1.2. Diese AGBs gelten für beidseitig unternehmerische Geschäfte und finden keine Anwendung auf Vertragspartner, welche Konsumenten iSd Konsumentenschutzgesetzes sind.

1.3. Es gilt jeweils die bei Vertragsabschluss aktuelle Fassung unserer AGB, abrufbar auf www.stobag.com/agb/.

1.4. STOBAG kontrahiert ausschliesslich unter Zugrundelegung ihrer AGB.

Geschäftsbedingungen des Kunden oder Änderungen bzw. Ergänzungen unserer AGB bedürfen zu ihrer Geltung unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

1.5. Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch dann nicht anerkannt, wenn STOBAG ihnen nach Eingang nicht ausdrücklich widerspricht. Blosse Auftragserfüllung gilt demnach ausdrücklich nicht als Vereinbarung von AGB des Kunden bzw. Bestätigung eines möglichen Ausschlusses durch den Kunden. Einseitig kann demnach von den AGB von STOBAG nicht abgewichen werden.

2. Angebote, Vertragsabschluss

2.1. Unsere Angebote sind unverbindlich.

2.2. Zusagen, Zusicherungen und Garantien unsererseits oder von diesen AGB abweichende Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.

2.3. Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass er per E-Mail / telefonisch über neue Produkte und Services von STOBAG informiert wird. Dieses Einverständnis ist jederzeit widerrufbar.

2.4. Kostenvoranschläge sind unverbindlich und entgeltlich.

3. Preise

3.1. Preisangaben sind nicht als Pauschalpreis zu verstehen.

3.2. Für vom Kunden angeordnete Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht mangels Werklohnvereinbarung Anspruch auf angemessenes Entgelt.

3.3. Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und ab Lager / Werk inklusive Verpackungskosten. Transport-, Verladungs- und Versandkosten sowie Zoll und etwaige Versicherung sind vom Kunden zu tragen.

3.4. Technische Änderungen an den Produkten dienen der Verbesserung, diese sind im geringen Ausmass jederzeit möglich, ohne das dadurch eine Schmälerung des Entgelts eintritt.

3.5. STOBAG ist berechtigt, wie auch auf Antrag des Kunden verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Entgelte anzupassen, wenn Änderungen im Ausmass von zumindest 2 % hinsichtlich

a) der Lohnkosten durch Gesetz, Verordnung, Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarungen oder

b) anderer zur Leistungserbringung notwendiger Kostenfaktoren wie Beschaffungskosten oder von Änderungen der nationalen bzw. Weltmarktpreise für Rohstoffe, Wechselkurse etc., welche seit Vertragsabschluss eingetreten sind. Die Anpassung erfolgt in dem Ausmass, in dem sich die tatsächlichen Herstellungskosten im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gegenüber jenen im Zeitpunkt der tatsächlichen Leistungserbringung ändern, sofern sich STOBAG nicht im subjektiven Schuldnerverzug befindet.

3.6. Im Fall der Preisanpassung ist der Kunde berechtigt, nach vorhergehender Mitteilung eine Änderungskündigung vorzunehmen. Der Kunde wird über diese Möglichkeit gesondert mit der Mitteilung der Tarifanpassung informiert.

3.7. Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder werden entsprechend Punkt 3.2. gesondert verrechnet. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit.

3.8. Gutschriften können mit Warenlieferungen im gleichen Wert zum Zeitpunkt der Verwendung der Gutschrift eingelöst werden. Die Bemessung des Wertes obliegt dem Ermessen von STOBAG. Eine Auszahlung ist nur bei Abzug von 30 % der Höhe der Gutschrift möglich.

 

4. Vertragsabschluss

4.1. STOBAG bietet effektive und hochqualitative Möglichkeiten des Sonnen- und Wetterschutzes für u.a. Fenster und Fassaden, Wintergärten und Pavillons an. Eine genaue Beschreibung über unsere Produktpallette findet sich u.a. online unter www.stobag.com.

4.2. Der generelle Abschluss eines Vertrages erfolgt über Anfrage des Kunden über den Online-Shop, telefonisch, per E-Mail oder persönlich gegenüber einem Fachberater sowie darauffolgender Übermittlung einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch STOBAG auf elektronischem Weg.

4.3. Der Abschluss von Aufträgen mit grösserem Volumen erfolgt nach Ermessen von STOBAG über Anfrage des Kunden (über den Online-Shop, telefonisch, per E-Mail oder persönlich gegenüber einem Fachberater), darauf folgender Übermittlung einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch STOBAG mit einer Aufforderung an den Kunden zur Annahme. In diesem Fall erfolgt der Vertragsabschluss erst mit erfolgtem Eingang der gegengezeichneten Auftragsbestätigung bei STOBAG.

4.4. STOBAG behält es sich vor, in der Folge eine entsprechende Anzahlungsrechnung an den jeweiligen Kunden zu übermitteln. Das Fernabsatzgesetz bzw. Konsumentenschutzgesetz findet aufgrund des beidseitig unternehmensbezogenen Geschäfts keine Anwendung.

4.5. Die Kosten für den Kunden variieren je nach vereinbartem Kaufvertrag. Die genaue Kostenaufschlüsselung wird durch schriftliche Mitteilung nach erfolgter Anfrage an STOBAG bekanntgegeben.

4.6. Im Fall des Vertragsabschlusses nach Punkt 4.2. (demnach ohne entsprechende Aufforderung zur Gegenzeichnung der Auftragsbestätigung durch STOBAG) ist der Kunde berechtigt, binnen 24 Stunden nach Erhalt der Auftragsbestätigung von STOBAG kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt muss schriftlich auf elektronischem Wege und innerhalb von 24 Stunden nach Übermittlung der Auftragsbestätigung bei STOBAG einlangen. Bei Rücktritt vom Vertrag nach dieser Frist wird die gesamte Auftragssumme zur Zahlung fällig.

4.7. Im Fall des Vertragsabschlusses nach Punkt 4.3. (demnach mit entsprechender Aufforderung zur Gegenzeichnung der Auftragsbestätigung durch STOBAG) ist der Kunde berechtigt, binnen 24 Stunden nach Versendung der gegengezeichneten Auftragsbestätigung an STOBAG kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt muss schriftlich auf elektronischem Wege und innerhalb von 24 Stunden nach Versand der gegengezeichneten Auftragsbestätigung bei STOBAG einlangen. Bei Rücktritt vom Vertrag nach dieser Frist wird die gesamte Auftragssumme zur Zahlung fällig.

 

5. Zahlung

5.1. Vorbehaltlich der Übermittlung einer Anzahlungsrechnung durch STOBAG sind Zahlungen binnen 10 Tagen nach Rechnungserhalt netto Kassa abzüglich einer allenfalls geleisteten Anzahlung und bereits beglichenen Teilzurechnungen zu leisten. Ausnahmen müssen individuell und schriftlich vereinbart werden.

5.2. Bei Zahlungsverzug werden von uns, ungeachtet eines allfälligen Schadenersatzes, Verzugszinsen in Höhe von 8 % pa über dem Basiszinssatz verrechnet.

5.3. Kommt der Kunde im Rahmen anderer mit uns bestehender Vertragsverhältnisse in Zahlungsverzug und verstreicht auch die Nachfristsetzung für die Leistung des Kunden ergebnislos, so ist STOBAG berechtigt, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag bis zur Erfüllung durch den Kunden einzustellen. Der Kunde erklärt sich hiermit ausdrücklich einverstanden, sodass mangels schriftlicher Bekanntgabe des Widerspruchs zu diesem Punkt, eine einvernehmliche Kompensationsvereinbarung vorliegt.

5.4. STOBAG ist im Fall von gravierenden Gefährdungen legitimer Interessen (etwa wie unter Punkt 5.3. beschrieben) berechtigt, alle Forderungen für bereits erbrachte Leistungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden fällig zu stellen.

5.5. Der Kunde verpflichtet sich im Falle von Zahlungsverzug, die zur Einbringlichmachung notwendigen und zweckentsprechenden Kosten (Mahnkosten, Inkassogebühren, Rechtsanwaltskosten, etc.) an STOBAG zu ersetzen.

5.6. Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden nur insoweit zu, als Gegenansprüche gerichtlich festgestellt oder von STOBAG anerkannt worden sind.

 

6. Kündigung

6.1. STOBAG ist berechtigt, den Rücktritt vom Vertrag zu erklären, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, insbesondere:

a) wenn der Kunde gegen vertragliche oder gesetzliche Regeln, behördliche Vorschriften oder diese AGB verstösst;

b) wenn der Kunde Handlungen setzt, die für STOBAG nachteilige oder gegen guten Sitten sowie den Grundsatz des Wettbewerbes verstossende Abreden getroffen hat.

6.2. Im Fall des qualifizierten Zahlungsverzugs des Kunden ist STOBAG berechtigt, nach erfolgter Mahnung und einer Nachfristsetzung von zwei Wochen vom Vertrag zurückzutreten.

6.3. STOBAG ist in diesen Fällen berechtigt, entweder hinsichtlich des gesamten Vertrages oder lediglich hinsichtlich einzelner Teile zurückzutreten.

6.4. Umtausch oder Rücknahme von Waren ist nicht möglich, da diese über Auftrag nach Mass angefertigt werden.

 

7. Leistungsausführung

7.1. Dem Kunden zumutbare sachlich gerechtfertigte und lediglich geringfügige, auch technische Änderungen der Leistungen gelten als vorweg genehmigt.

7.2. Kommt es nach Auftragserteilung – aus nicht der STOBAG zurechenbaren Gründen – zu einer Abänderung oder Ergänzung des Auftrages, so verlängert sich die Liefer-/Leistungsfrist um einen der Änderung angemessenen Zeitraum.

7.3. Wünscht der Kunde nach Vertragsabschluss eine Leistungsausführung innerhalb eines kürzeren Zeitraums, stellt dies eine Vertragsänderung dar. Das vereinbarte Entgelt erhöht sich bei Bestätigung der abgeänderten Leistungsfrist durch STOBAG im Verhältnis zum notwendigen Mehraufwand.

 

8. Liefer- und Leistungsfristen

8.1. Liefer-/Leistungsfristen und -Termine sind für STOBAG verbindlich, sofern sie schriftlich festgelegt wurden. Ein Abgehen von dieser Formvorschrift bedarf ebenfalls der Schriftlichkeit.

8.2. Sachlich gerechtfertigte Teillieferungen und -leistungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden.

8.3. Fristen und Termine verschieben sich bei höherer Gewalt, Streik, nicht vorhersehbarer und durch Zulieferer von STOBAG verschuldeter Verzögerung oder sonstigen vergleichbaren Ereignissen, die nicht im Einflussbereich von STOBAG liegen (etwa aufgrund der Covid-19 Pandemie), in jenem Zeitraum, während dessen das entsprechende Ereignis andauert. Davon unberührt bleibt das Recht des Kunden auf Rücktritt vom Vertrag bei Verzögerungen die eine Bindung an den Vertrag unzumutbar machen. Eine entsprechende Verzögerung wird dem Kunden jedoch binnen angemessener Frist mitgeteilt werden.

8.4. Alle Ansprüche wegen Nichteinhaltung der Lieferzeiten, insbesondere Schadenersatz und entgangener Gewinn oder sonstige Folgeschäden, sind ausgeschlossen, sofern die Verspätung durch STOBAG bzw. deren Lieferanten oder Zulieferern nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde. Behördliche und baupolizeiliche Verfügungen sowie höhere Gewalt befreien uns von der Einhaltung von Terminen.

8.5. Werden der Beginn der Leistungsausführung oder die Ausführung durch dem Kunden zuzurechnende Umstände verzögert oder unterbrochen, so werden Leistungsfristen entsprechend verlängert und Fertigstellungstermine entsprechend hinausgeschoben.

8.6. STOBAG ist berechtigt, für die notwendige Lagerung von Materialien und Geräten und dergleichen € 10 pro Tag pro Ware aufgrund von der Leistungsverzögerung zu verrechnen, wobei die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung sowie dessen Abnahmeobliegenheit hiervon unberührt bleibt.

8.7. Beim Verzug durch STOBAG gelten die gesetzlichen Regelungen, sodass der Kunde lediglich nach erfolgter Nachfristsetzung mittels eingeschriebenen Brief unter gleichzeitiger Androhung des Rücktritts vom Vertrag zurücktreten kann. Im Fall von Verzögerungen bedingt durch höhere Gewalt verlängert sich die Angemessenheit der Nachfrist bis zur Unzumutbarkeit.

 

9. Gefahrtragung und Versendung

9.1. Die Gefahr geht grundsätzlich mit der Übergabe auf den Kunden über. Ver- und Entladung sowie der vom Kunden organisierte Transport erfolgen demnach stets auf Gefahr des Kunden.

9.2. Auf Kundenwunsch wird die Ware durch ein von STOBAG beauftragtes Unternehmen bis zur Grundstücksgrenze der vereinbarten Zustelladresse geliefert, wobei der Transport entsprechend versichert ist, sodass in einem solchen Fall die Gefahr mit erfolgter Lieferung am vereinbarten Übergabeort auf den Kunden übergeht. Üblicherweise genehmigt der Kunde jede sachgemässe Versandart. Übergabeort ist demzufolge bei Lieferungen organisiert durch STOBAG ausschliesslich die Grundstücksgrenze der vereinbarten Zustelladresse.

9.3. STOBAG ist berechtigt, die Versandkosten sowie das Entgelt per Nachnahme beim Kunden einheben zu lassen.

9.4. Für die Sicherheit der durch STOBAG angelieferten und am Übergabeort gelagerten Materialien und Geräte ist der Kunde verantwortlich. Verluste und Beschädigungen gehen zu Lasten des Kunden.

 

10. Annahmeverzug

10.1. Im Fall des Annahmeverzugs erfolgt der Gefahrenübergang auf den Kunden.

10.2. Die Annahme der Leistung erfolgt bei Abholung ab Werk / Lager innerhalb der durch STOBAG mitgeteilten Abholfrist (in der Regel 1–2 Wochen ab Bereitstellung) durch den Kunden oder eine durch diesen bevollmächtigte Person.

10.3. Bei Lieferung entsprechend Punkt 9.2. hat der Kunde sicherzustellen, dass der Kunde die Ware am Übergabeort persönlich oder durch einen entsprechend zur Übernahme der Ware Bevollmächtigten übernimmt. Eine Übergabe an andere anwesende Personen am Übergabeort wird seitens STOBAG ausgeschlossen; die mangelnde Anwesenheit bzw. fehlende entsprechende Bevollmächtigung anwesender Personen löst daher die Folgen entsprechend Punkt 10.4. ff aus.

10.4. Die bei Lieferung gem. Punkt 9.2. nicht oder nicht ordnungsgemäss (Punkt 10.3.) angenommene Ware wird in das Lager von STOBAG retourniert, wobei der Kunde ab dem Zeitpunkt des Annahmeverzugs die Transportkosten sowie Lagergebühr entsprechend Punkt 8.6 zu tragen hat.

10.5. Sollte der Kunde die vereinbarte Übernahme ab Werk / Lager innerhalb der durch STOBAG mitgeteilten Abholfrist nicht vornehmen, so geht nach Ablauf dieser Frist die Gefahr auf den Kunden über; auch hat dieser die Lagergebühr nach Punkt 8.6. zu tragen.

10.6. Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist zulässig.

 

11. Eigentumsvorbehalt

11.1. Die von STOBAG gelieferte oder sonst übergebene Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von STOBAG. Dies auch für den Fall, dass die Ware ganz oder teilweise weiterverarbeitet ist.

11.2. Eine Weiterveräusserung ist nur zulässig, wenn diese rechtzeitig unter Angabe des Namens und der genauen Anschrift des Käufers bekannt gegeben wurde und STOBAG der Veräusserung zustimmt. Im Fall unserer Zustimmung gilt die Kaufpreisforderung bereits ab Zeitpunkt der Zustimmung an STOBAG abgetreten.

11.3. Der Kunde hat bis zur vollständigen Zahlung des Entgeltes oder Kaufpreises in seinen Büchern und auf seinen Rechnungen diese Abtretung der Kaufpreisforderung an STOBAG anzumerken und seine Schuldner auf diese hinzuweisen. Über Aufforderung hat er STOBAG alle Unterlagen und Informationen, die zur Geltendmachung der abgetretenen Forderungen und Ansprüche erforderlich sind, zur Verfügung zu stellen.

11.4. Notwendige und zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung angemessene Kosten resultierend aus schuldhaften Verhalten (z.B. Annahmeverzug, Weiterveräusserung ohne Zustimmung) trägt der Kunde.

11.5. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird.

11.6. Die zurückgenommene Vorbehaltsware darf durch STOBAG freihändig und bestmöglich verwertet werden.

11.7. Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen darf der Kaufgegenstand weder verpfändet, sicherungsübereignet oder sonst wie mit Rechten Dritter belastet werden. Bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme ist der Kunde verpflichtet, auf das vorbehaltene Eigentum von STOBAG hinzuweisen und STOBAG hierüber unverzüglich mittels eingeschriebenen Brief zu verständigen.

11.8. Ebenso hat der Kunde STOBAG über die Eröffnung eines Insolvenz- oder Ausgleichverfahrens auf schriftlichem Wege zu informieren.

 

12. Schutzrechte Dritter

12.1. Sämtliche Unterlagen, welche dem Kunden im Rahmen Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen durch STOBAG übermittelt werden (mitsamt den enthalten Konstruktionsangaben, Zeichnungen, Modellen oder sonstigen Spezifikationen, etc.), verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung von STOBAG durch den Kunden im geistigen Eigentum von STOBAG. Jegliche Weitergabe bzw. Weiterleitung an Dritte ist ausdrücklich untersagt. Im Falle eines Verstosses gegen diesen Punkt steht STOBAG ein pauschalierter Schadenersatz in Höhe von 20 % des Bruttoauftragswertes ohne Nachweis des tatsächlichen Schadens vom Kunden zu. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens ist davon unberührt.

12.2. Für Liefergegenstände, welche nach Kundenunterlagen (Konstruktionsangaben, Zeichnungen, Modelle oder sonstige Spezifikationen, etc.) hergestellt werden, übernimmt ausschliesslich der Kunde die Gewähr, dass bei Anfertigung dieser Liefergegenstände Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden.

12.3. Werden Schutzrechte Dritter dennoch geltend gemacht, so ist STOBAG berechtigt, die Herstellung der Liefergegenstände auf Risiko des Kunden bis zur Klärung der Rechte Dritter einzustellen, ausser das Fehlen der Ansprüche ist offenkundig.

12.4. Ebenso kann STOBAG den Ersatz von aufgewendeten notwendiger und nützlicher Kosten vom Kunden beanspruchen.

12.5. STOBAG ist berechtigt, für allfällige Prozesskosten angemessene Kostenvorschüsse vom Kunden zu verlangen, sofern dieser seine hierin vereinbarten Obliegenheiten verletzt.

 

13. Gewährleistung

13.1. Die Gewährleistungsfrist für unsere Leistungen beträgt 24 Monate ab Übergabe, wobei STOBAG die Wahl obliegt, ob diese durch Behebung, Preisminderung oder Ersatzlieferung erfüllt wird.

13.2. Der Zeitpunkt der Übergabe ist mangels abweichender Vereinbarung (z.B. förmliche Abnahme) die Übergabe der Leistung in die Verfügungsmacht des Kunden oder der vereinbarte Übergabetermin innerhalb der Abholfrist (Punkt 10.2.), sofern dieser die Übernahme ohne Angabe von Gründen sowohl bei Abholung als auch bei Lieferung verweigert hat bzw. die Lieferung nicht gehörig vorgenommen werden konnte (Punkt 10.3.). Mit dem Tag der Übergabe gilt die Leistung mangels begründeter Verweigerung der Annahme als in die Verfügungsmacht des Kunden übergeben.

13.3. Behebung eines vom Kunden behaupteten Mangels stellt kein Anerkenntnis dieses Mangels dar.

13.4. Der Kunde hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe bereits vorhanden war. Die Beweislastumkehr nach ABGB binnen der ersten sechs Monate nach Übergabe ist ausgeschlossen.

13.5. Mängelrügen und Beanstandungen jeder Art sind bei sonstigem Verlust der Gewährleistungsansprüche am Lieferschein zu vermerken oder binnen angemessener Frist (bei augenscheinlichen Mängeln beträgt diese Frist spätestens 8 Werktage) am Sitz von STOBAG unter möglichst genauer Fehlerbeschreibung und Angabe der möglichen Ursachen schriftlich bekannt zu geben. Die beanstandeten Waren oder Werke sind vom Kunden zu übergeben, sofern dies tunlich ist.

13.6. Sind Mängelbehauptungen des Kunden unberechtigt, ist er verpflichtet, STOBAG entstandene Aufwendungen für die Feststellung der Mängelfreiheit zu ersetzen, sofern diesem die Annahme eines Mangels objektiv vorwerfbar ist. Das diesbezügliche Ermessen bezüglich der Vorwerfbarkeit obliegt STOBAG.

13.7. STOBAG ist berechtigt, jede als notwendig erachtete Untersuchung anzustellen oder anstellen zu lassen, welche im Verhältnis zum behaupteten Mangel steht. Sollten die Waren oder Warenstücke in diesem Fall unbrauchbar werden, so hat der Kunde die Kosten entsprechend Punkt 13.6. zu tragen, sofern sich ergibt, dass kein tatsächlicher Mangel vorliegt.

13.8. Eine etwaige Mängelbehebung wird seitens STOBAG im Rahmen der unternehmerischen Möglichkeiten schnellstmöglich erfolgen. Zur Mängelbehebung sind seitens des Kunden zumindest drei Versuche einzuräumen.

13.9. Ein Wandlungsbegehren kann durch Verbesserung oder angemessene Preisminderung abgewendet werden, sofern es sich um keinen wesentlichen und unbehebbaren Mangel handelt.

13.10. Werden die Leistungsgegenstände aufgrund von Angaben, Zeichnungen, Plänen, Modellen oder sonstigen Spezifikationen des Kunden hergestellt, so leistet STOBAG nur für die dementsprechend vereinbarte Ausführung Gewähr.

13.11. Spätere Reklamationen (z.B. wegen verdeckter Mängel) können innerhalb der gesetzlichen Frist nur berücksichtigt werden, wenn es sich um Mängel handelt, die trotz unverzüglicher, sorgfältiger Untersuchung der Ware nicht erkennbar waren und diese sofort nach dem Auftreten bzw. bekannt werden schriftlich gegenüber STOBAG aufgezeigt wurden.

 

14. Haftung

14.1. Wegen Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug etc. haftet STOBAG bei Vermögensschäden nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Diese Beschränkung gilt auch für eventuelle Regressansprüche des Kunden. Eine etwaige vertragliche Haftung besteht generell nur gegenüber dem direkten Vertragspartner (Kunden), nicht jedoch gegenüber Dritten;. der Kunde hält STOBAG insofern schad- und klaglos.

14.2. Die Haftung ist beschränkt mit dem Auftragswert bzw. – falls dieser den Auftragswert übersteigt – mit dem Haftungshöchstbetrag einer allenfalls durch STOBAG abgeschlossenen Haftpflichtversicherung.

14.3. Schadenersatzansprüche sind bei sonstigem Verfall binnen sechs Monaten gerichtlich geltend zu machen.

14.4. Die Beschränkungen bzw. Ausschlüsse der Haftung umfassen auch Ansprüche gegen unsere Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen aufgrund Schädigungen, die diese dem Kunden ohne Bezug auf einen Vertrag ihrerseits mit dem Kunden zufügen.

14.5. Unsere Haftung ist ausgeschlossen für Schäden durch unsachgemässe Behandlung oder Lagerung, Überbeanspruchung, Nichtbefolgen von Bedienungs- und Installationsvorschriften, fehlerhafter Montage, Inbetriebnahme, Wartung, Instandhaltung durch den Kunden oder nicht von uns autorisierte Dritte, oder natürliche Abnutzung, sofern dieses Ereignis kausal für den Schaden war. Ebenso besteht der Haftungsausschluss für Unterlassung notwendiger Wartungen.

14.6. Wenn und soweit der Kunde für Schäden, für die STOBAG haftet, Versicherungsleistungen durch eine eigene oder zu seinen Gunsten abgeschlossen Schadenversicherung (z.B. Haftpflichtversicherung, Kasko, Transport, Feuer, Betriebsunterbrechung und andere) in Anspruch nehmen kann, verpflichtet sich der Kunde zur Inanspruchnahme der Versicherungsleistung und beschränkt sich die Haftung von STOBAG gegenüber dem Kunden insoweit auf die Nachteile, die dem Kunden durch die Inanspruchnahme dieser Versicherung entstehen (z.B. höhere Versicherungsprämie).

14.7. STOBAG haftet nicht für Folgeschäden, welche durch die Nutzung der ordnungsgemäss funktionierenden und zur Verfügung gestellten Produkte entstehen.

 

15. Salvatorische Klausel

15.1. Sollten einzelne Teile dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Teile nicht berührt.

15.2. Die Parteien verpflichten sich jetzt schon eine Ersatzregelung – ausgehend vom Horizont redlicher Vertragsparteien – zu treffen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis unter Berücksichtigung der Branchenüblichkeit der unwirksamen Bedingung am nächsten kommt.

 

16. Allgemeines

16.1. Es gilt österreichisches Recht.

16.2. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

16.3. Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens STOBAG Österreich GmbH.

16.4. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis oder künftigen Verträgen zwischen dem Kunden und STOBAG ergebenden Streitigkeiten ist das für den Sitz von STOBAG örtlich zuständige Gericht. STOBAG behält sich jedoch das Recht vor, Ansprüche gegen den Kunden am jeweiligen für diesen örtlich und sachlich zuständigen Gericht geltend zu machen.

16.5. Änderungen des Namens, der Firma, seiner Anschrift, seiner Rechtsform oder andere relevante Informationen hat der Kunde STOBAG umgehend schriftlich bekannt zu geben.

 Zuletzt aktualisiert im Jänner 2022