Garantiebestimmungen / Garantieverlängerung

Garantiebestimmungen

Leistungen:

STOBAG gewährleistet 5 Jahre Garantie auf alle Teile, deren Mängel nachweisbar auf Fabrikations-, Material- oder Konstruktionsfehler zurückzuführen sind. Defekte oder fehlerhafte Teile werden in der Garantiezeit kostenlos durch den STOBAG Fachpartner nach Absprache mit dem Hersteller STOBAG repariert oder ersetzt. Kosten für Aus- und Einbau, Versandkosten sowie Anfahrts- und Reisespesen werden nicht übernommen. Ersetzte Teile werden zum Eigentum der Firma STOBAG und müssen aufbewahrt und auf Verlangen an STOBAG retourniert werden. Für Ersatzteillieferungen beträgt die Garantiefrist 6 Monate, mindestens jedoch die laufende Garantiefrist.

Grundsätzlich von den Garantieleistungen ausgeschlossen sind Schäden sowie Folgeschäden durch / an:

  • unsachgemässe Montage und unterlassene oder falsche Pflege und Wartung
  • unsachgemässe Inbetriebnahme und Bedienung
  • übermässige oder nicht den ausgewiesenen Leistungsklassen (gemäss Produktspezifikation Leistungs-/Konformitätserklärung nach DIN EN 13561) entsprechende Nutzung
  • nicht zweckbestimmte Nutzung
  • fahrlässige oder mutwillige Zerstörung
  • unsachgemäss eingestellte oder falsch installierte Steuer-/Automatik- oder Sensoriksysteme
  • mechanische Beschädigungen durch unsachgemässen Transport oder Lagerung
  • infolge durch Dritte ausgeführte, nicht mit der STOBAG abgesprochene Reparaturen
  • Verwendung von Fremdkomponenten oder Modifikationen am Produkt ohne Zustimmung des Herstellers
  • äussere Einflüsse wie Feuer, Wasser, Laugen, Regen, Schnee, Sturm, überhöhte Windbelastung oder sonstige höhere Gewalt
  • Knickfalten, Weissbruch (helle, bei der Verarbeitung entstehende Streifen) und Welligkeiten, die den Wert und die Gebrauchstauglichkeit von Markisentüchern nicht reduzieren
  • Glaselementen, Beleuchtungssystemen (inklusive Elektrokomponenten und Leuchtmittel) sowie Komponenten, die der normalen Abnutzung unterliegen (z.B. Tuch. ⁠Für Markisentücher gelten im Übrigen die Richtlinien des deutschen Industrieverbandes Technische Textilien – Rollladen – Sonnenschutz e.V. Mönchengladbach.

Voraussetzung für Garantieleistungen:

  • Die vollständig ausgefüllte Garantiekarte muss innerhalb von 90 Tagen nach Lieferung / Montage des STOBAG Produktes an den Hersteller STOBAG retourniert werden. Die Adressdaten dürfen von STOBAG für Produktinformations- und Marketingzwecke verwendet werden, sowie dem STOBAG Fachpartner weitergeleitet werden für Service- und Prozessoptimierung.
  • Der Garantieanspruch gilt nur für STOBAG Originalprodukte, welche in einem lizenzierten STOBAG Produktionsbetrieb hergestellt wurden (Sonderanfertigungen ausgeschlossen) und nur für das Land, in dem das Produkt nach dem 1.3.2014 über den von STOBAG vorgegebenen Vertriebsweg erworben wurde.
  • Die Installation und Inbetriebnahme muss, gemäss unseren Vorgaben, durch einen ausgewiesenen STOBAG Fachpartner erfolgen (Montageanleitung liegt dem Produkt bei)
  • Elektrische Installationen müssen gemäss Vorgaben und landesspezifischen Richtlinien durch einen konzessionierten Elektriker erfolgen.
  • Vor dem erstmaligen Gebrauch muss der Käufer (Produktverwender) durch den STOBAG Fachpartner über die Bedienung und Wartung des Produktes instruiert werden (Anleitung liegt dem Produkt bei)
  • Unverzügliche Mängelüberprüfung und Abnahme des Systems durch den Käufer.
  • Der Garantieanspruch besteht nur für Schäden am jeweiligen Produkt.
  • Das Typenetikett am Produkt darf nicht entfernt oder abgeändert werden.
  • Bei einem allfälligen Mangel muss der STOBAG Fachpartner umgehend informiert werden, damit dieser den Garantieanspruch in erster Instanz beurteilen und das weitere Vorgehen (allfällige Materialprüfung / Beurteilung durch Hersteller) abklären kann. Daher kann nicht in jedem Fall umgehend entschieden werden, ob es sich um eine Garantieleistung handelt.
  • Die STOBAG 5-Jahresgarantie ist eine freiwillige Herstellergarantie und erweitert die gesetzlich vorgeschriebene zweijährige Gewährleistungspflicht um drei Jahre. Unabhängig von der gewährten Garantie bleiben die Ansprüche des Endkunden zum Verkäufer (STOBAG Fachpartner) im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung bestehen.
    Bitte beachten Sie für einen einwandfreien Betrieb unserer Produkte die Hinweise in der Bedienungsanleitung und bewahren Sie diese zusammen mit den Garantiebedingungen auf.