Allgemeine Geschäftsbedingungen der STOBAG AG

Allgemeine Geschäftsbedingungen der STOBAG AG für Fachpartner

⁠1. Allgemeines

a) Diese Regeln gelten für alle Kauf- und Lieferungsverträge der STOBAG AG mit den Fachpartnern, sofern nicht davon abweichende schriftliche Vereinbarungen getroffen wurden oder zwingende Gesetzesbestimmungen vorgehen.

b) Ein Angebot der STOBAG AG bleibt jeweils 3 Monate gültig. Alle vertraglichen Abmachungen bedürfen der Schriftlichkeit. STOBAG AG bestätigt sämtliche Aufträge schriftlich per E-Mail oder Fax entsprechend den Kundenangaben auf dem Stammdatenblatt. Massgebend für den Auftrag sind die Angaben und Daten auf der Auftragsbestätigung. Keine Reaktion auf die Auftragsbestätigung gilt grundsätzlich als Akzept der Lieferbedingungen sowie der Angaben auf der Auftragsbesätigung. Abweichende Vereinbarungen bedürfen zudem der schriftlichen Bestätigung der STOBAG AG. Die Angaben in der Auftragsbestätigung basieren auf den aktuellen Produkten und Spezifikationen. Änderungen bis zum Zeitpunkt der Lieferung bleiben vorbehalten, sofern sie den vom Fachpartner vorgesehenen Einsatz nicht beeinträchtigen.

c) Die Ware darf grundsätzlich nur an Endkunden verkauft werden. Jede andere Weiterveräusserung ist unzulässig.

d) Ergänzend finden die Richtlinien zur Beurteilung von konfektionierten Markisentüchern des ITRS sowie die Markisen-, Leistungs- und Sicherheitsanforderungen EN 13561:2015-8 (DIN EN 13561; ICS 91.060.50) Anwendung. Für technische Informationen und Produkteigenschaften gelten die Hinweise auf unserer Webseite www.stobag.ch oder auf dem PartnerNet.

2. Leistungsumfang

Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. Die Produkte der STOBAG AG werden laufend verbessert, weshalb STOBAG AG berechtigt ist, auch ohne vorherige Ankündigung die jeweils neuste Ausführung eines Produktes zu liefern. Bei Transport der Ware durch den Empfänger haftet STOBAG AG nicht für Transportschäden, bei Transport durch STOBAG AG nur für allfällige Schäden bis zum Entladeort, jedoch nicht für Schäden beim Entladen. Das Bereitstellen von Personal und der notwendigen Infrastruktur für das Entladen sowie die Entsorgung des Verpackungsmaterials ist Sache des Empfängers.

3. Liefertermine

Die mittels Auftragsbestätigung kommunizierten Liefertermine werden nach bestem Vermögen eingehalten. Teillieferungen sind jederzeit möglich und bleiben vorbehalten. Sind jedoch Lieferverzögerungen unumgänglich, wird der Fachpartner umgehend informiert. Ansprüche auf Vertragsrücktritt und Schadenersatz bei Lieferverzögerungen werden ausdrücklich wegbedungen.

4. Zahlungsbedingungen

a) Rechnungen der STOBAG AG sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum im Sinne eines Verfalltages ohne Abzüge zu bezahlen.

b) Die Preise verstehen sich ab Werk, exklusive Verpackung, Mehrwertsteuer und Transportkosten. Es gilt der mit der Auftragsbestätigung vereinbarte Produktpreis zzgl. MwSt.

Die Kosten für Verpackung, Transport (inkl. Zollgebühren) sowie alle anderen Nebenkosten gehen zu Lasten des Empfängers.

c) Eine allfällige Mängelrüge entbindet den Besteller nicht von der Pflicht zur fristgerechten Bezahlung des gesamten Rechnungsbetrages.

d) Der Besteller ist ohne schriftliche Einwilligung der STOBAG AG nicht berechtigt, fällige Rechnungen der STOBAG AG mit eigenen Forderungen zu verrechnen.

e) Die STOBAG AG behält sich Preisänderungen bei besonderen Umständen ausdrücklich vor.

5. Gewährleistung

a) Die Gewährleistungspflicht auf Produkte der STOBAG AG beträgt 2 Jahre ab Lieferdatum. Für Motoren und Steuerungen übernimmt STOBAG AG nach Ablauf der Gewährleistungsfrist eine freiwillige Garantieverlängerung von 3 Jahren. Es besteht zudem die Möglichkeit, auf Fertigprodukte unmittelbar nach der Lieferung eine freiwillige Garantieverlängerung von maximal 3 Jahren abzuschliessen; siehe dazu die Garantiebestimmungen/Garantieverlängerung unter www.stobag.ch.

b) Allfällige Mängel sind innerhalb der Gewährleistungsfrist unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Fehlerhafte Teile werden ersetzt oder repariert. Weitere Gewährleistungsansprüche werden ausdrücklich wegbedungen, wie z.B. Ersatz von Kosten für die Mängelbehebung beim Endkunden, Haftung für Mängelfolgeschäden jeder Art und die Haftung für Ansprüche Dritter. Es bestehen überdies keine Gewährleistungs- und Haftungsansprüche infolge unsachgemässen Gebrauchs (z.B. bei Sturm, Hagel, Reinigung), bei Nichtbeachtung von Montage-, Betriebs- und Wartungsanweisungen sowie auf Verschleissteilen. Die Reparatur oder die Verwendung von Ersatzteilen Dritter beenden den Gewährleistungsanspruch.

6. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Der Gerichtsstand für Streitigkeiten ist ausschliesslich am Sitz der STOBAG AG (Muri, Schweiz). Es gilt Schweizer Recht (unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts).